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Pflanzenschutzhinweise Ackerbau

Aktuelles:

Aktuelle Hinweise zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz

Allgemeine Hinweise und Informationen:

Integrierter Pflanzenschutz 2024 - Pflanzenschutz und Sortenratgeber Ackerbau & Grünland (LTZ Augustenberg)

Universaldüsentabelle zur Ermittlung von Düsentyp,Düsengröße, Druck und Abdriftminderungsklasse (LTZ Augustenberg)

Pilzkrankheiten in Getreide (Schadbilder)

  Neue Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz

- Ausweis jetzt beantragen -

Seit dem 6. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Kraft getreten.

Daraus ergeben sich einige Neuerungen

 

  • Jeder Sachkundige soll bis 26.05.2015 unter www.pflanzenschutz-skn.de einmalig einen Sachkundenachweis beantragen.
  • Ab 26.11.2015 verfällt die Gültigkeit der der alten Sachkunde und Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch gegen Vorlage des neuen Ausweises im Scheckkartenformat ausgegeben werden.
  • Sogenannte „Altsachkundige“ die Ihre Sachkunde bis 14.02.2012 erworben haben, oder sich in Ausbildung befanden  sind berechtigt PSM anzuwenden, abzugeben und über Sie zu beraten. Neusachkundige dürfen anwenden und beraten, für Tätigkeiten, die darüber hinaus gehen sind die Lehrinhalte konkret nachzuweisen. Altsachkundige die Ihren Ausweis nach dem 26.05.2015 beantragen bekommen die Sachkunde nach neuem Recht (nur Anwendung+ Beratung)
  • Fort - und Weiterbildungspflicht für Sachkundige. Jeder Sachkundige ist verpflichtet in einem Zeitraum von 3 Jahren, mindestens 4 Stunden Fortbildung nachzuweisen. Für Altsachkundige hat der Zeitraum am 01.01.2013 begonnen. Für Neusachkundige beginnt die Frist mit dem Erwerb der Sachkunde.
  • Fortbildungsveranstaltungen finden regelmäßig statt, sind bundesweit gültig und werden von verschiedenen Institutionen unter anderem den Landwirtschaftsämtern angeboten
  • Spritzen - TÜV ist nur noch alle 6 Kalenderhalbjahre notwendig ( 3 Jahre)
  • Ist die notwendige Zuverlässigkeit für Pflanzenschutzarbeiten nicht vorhanden, oder werden wiederholt Verstöße festgestellt. So soll die Sachkunde entzogen werden.


Wichtige Hinweise:
Wegränder sind „Nichtkulturland“ und dürfen durch Pflanzenschutzmittel jeglicher Art nicht beeinträchtigt werden. Systematisch abgespritzte Wegränder stellen eine Ordnungwidrigkeit nach Pflanzenschutzrecht dar und sind Cross Compliance relevant.
Achten Sie ebenso auf die entsprechenden Abstände zu Oberflächengewässern und Saumbiotopen, der Abstand kann je nach Düsentechnik und Bewirtschaftungsweise variieren. Beachten Sie die Gebrauchsanleitung der Mittel !
Hat Ihr Pflanzenschutzgerät TÜV ?
Dokumentieren Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen ! Es gibt keine Formvorschrift, jedoch muss Ihre Dokumentation mindestens die folgenden Angaben enthalten und für Dritte nachvollziehbar sein
Name des Anwenders
Anwendungsdatum
Aufwandmenge
Angewendetes Pflanzenschutzmittel
Bezeichnung der Schläge
Anwendungsfläche
Kultur

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